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EMA-App und VdS 2311: Mobile Applikationen in der Einbruchmeldetechnik

Nach Aussagen von Errichtern und Herstellern von Einbruchmeldeanlagen ist derzeit das zentrale Verkaufsargument bei vielen Kundengesprächen die „App-ability“, also die Tatsache, dass der Nutzer mittels App auf seine Einbruchmeldeanlage zugreifen und z.B. Statusanzeigen prüfen und Bedienungen vornehmen kann. Planung und Einbau, VdS 2311 forderten für eine „Fernabfrage“ u.a. die aktive Freigabe durch den Betreiber vor Ort und gestatten den Zugriff auch nur im unscharfen Zustand. Das führte dazu, dass der richtlinienkonforme Einsatz von „EMA-Apps“ nicht möglich war und es zur Frage kam: „App oder Attest?“

   

VdS hat das Problem erkannt und sich der Aufgabe gestellt, eine Lösung zu entwickeln: