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Merkblatt VdS 3172 schafft Klarheit im Einbruchschutz

Das gemeinsame Merkblatt VdS 3172 veranschaulicht die Zusammenhänge zwischen VdS 2311 sowie DIN VDE 0833-3 und schafft so Klarheit am Markt. Bisher war es für Errichter nicht einfach, die Zusammenhänge der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“ und der Richtlinien VdS 2311 „Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen“ klar zu bestimmen. Beispielsweise werden in der DIN-Norm insgesamt vier Sicherheitsgrade beschrieben, die sich in den VdS-Klassifizierungen A, B und C widerspiegeln. So decken Anlagen der VdS-Klasse A den Grad 1 sowie die wesentlichen Anforderungen von Grad 2 der DIN-Norm ab. Innerhalb dieses Rahmens bietet die VdS-Klassifizierung – im Gegensatz zur Norm – gleichzeitig ausreichend Spielraum für vernünftige individuelle Anpassungen („zulässige Abweichungen“).

„Seit Erscheinen der überarbeiteten Normen der DIN EN 50131er-Reihe und den entsprechenden Anpassungen der nationalen DIN VDE 0833 sowie der VdS-Richtlinien gab es immer wieder Fragen zur Anwendung. Unsere  Partner im Markt baten um eine präzise Spezifikation der Wechselbeziehungen von VdS-Richtlinien und DIN-Norm“, erklärt Sebastian Brose, Konzeptentwickler bei VdS, Europas Nummer Eins-Institut für Einbruchschutz. „Deswegen haben wir jetzt gemeinsam mit den Verbänden BHE, ZVEH und ZVEI das Merkblatt VdS 3172 entwickelt. Es stellt weitreichende Hilfestellungen für die Praxis bereit.“

 

Sollen EMA nur der Norm genügen, ist die Bestimmung des Grades in der Praxis oft schwierig. Die Norm stellt auf Kenntnisse und Equipment des Täters ab, was jedoch im Vorfeld in den wenigsten Fällen bekannt ist. „Errichter können hier durch Falscheinstufungen in eine Haftungsfalle geraten. Auf der sicheren Seite sind Errichter dagegen, wenn sie die Anlage anhand der Richtlinien VdS 2311 in Verbindung mit dem Betriebsartenverzeichnis VdS 2559, welches die Schadenerfahrungen der Versicherer widerspiegelt, planen“, betont Brose weiter. „So empfiehlt es auch das gemeinsam mit den drei Verbänden erstellte Merkblatt. Mit diesen Hilfen ergibt sich die Einstufung in den Norm-Grad von ganz alleine, die Norm wird anwendbar.“

  
Im Merkblatt heben BHE, ZVEH und ZVEI hervor, dass VdS-Richtlinien in enger Abstimmung mit der Polizei und unter Berücksichtigung nationaler Regelungen und Gegebenheiten erarbeitet werden. Solche Praxisnähe kann die DIN VDE 0833-3 nur eingeschränkt leisten, da sie alle europäischen Konsensfestlegungen berücksichtigen muss.

VdS

 

Quelle: Wohnungswirtschaft heute Technik, Ausgabe 33, Juni 2013

   

Das Merkblatt VdS 3172 erhalten Sie hier