Schutzmaßnahmen

Massnahmen zum Schutz vor Leitungswasserschäden

Den schadenfreien Betrieb von Einrichtungen der technischen Gebäudeausrüstung erwartet jeder Gebäudeeigentümer. Grundvoraussetzung für den schadenarmen Betrieb von Wasser führenden Installationen ist eine fachgerechte Planung und Ausführung sowie der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage. Jede Abweichung davon führt zu einem vorzeitigen Verschleiß der Anlagen und reduziert die anzunehmende technische Lebensdauer (etwa 30 bis 50 Jahre).

Vorsorgemaßnahmen

Eine der wesentlichen Forderungen im Sinne einer nachhaltigen Schadenverhütung ist, die Anlagen einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen. Bei Leitungswassersystemen blenden die Nutzer und Betreiber der Anlagen gerade diesen Aspekt meist völlig aus. An Wärmeerzeugungsanlagen wie Heizkesseln oder Thermen findet zwar eine regelmäßige Kontrolle des umweltrelevanten Zustandes z.B. durch den Schornsteinfeger statt. Die nachgeschalteten Anlagenteile, wie beispielsweise Rohrleitungen, Armaturen usw., werden jedoch nur in den seltensten Fällen kontrolliert. „Aus dem Auge, aus dem Sinn“ ist hier die treffende Formulierung, denn häufig rücken die Leitungswasserinstallationen erst im Schadenfall ins Bewusstsein. Deshalb erscheint es ratsam, die Wartungsarbeiten auf die gesamten Installationssysteme auszuweiten.

Entleerung

Für alle Arten von Wasser führenden Anlagen gilt: kein Wasseraustritt, kein Wasserschaden. In Fällen, in denen ein Gebäude oder Teile davon für einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, sollte eine Entleerung der Wasser führenden Anlage erfolgen. Mit dieser radikalen Methode ist ein Wasserschaden sicher zu vermeiden.

Anmerkung:
Für Trinkwasserinstallationen ist diese häufig im Winterhalbjahr praktizierte Entleerung von Teilen einer Trinkwasserinstallation – Wochenendhäuser, Außenwasserhähne etc. – aus hygienischen (VDI 6023, TrinkwV), aber auch aus Korrosionsschutzgründen nicht mehr zu empfehlen. In entleerten, nicht getrockneten metallischen Rohrleitungen steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Schädigung durch lokale Korrosion. Die regionalen Umstände für die Korrosionsbegünstigung sind im Einzelfall zu überprüfen. Nur dann ist auch weiterhin eine halbjährliche Entleerung ohne eine Erhöhung des Schadenrisikos für korrosionsbedingte Rohrbrüche durchzuführen. Die Maßnahmen zur Erhaltung der Trinkwasserqualität in der Installation sind anschließend bei der Wiederinbetriebnahme in jedem Fall vorzunehmen (Spülung, Kontrolluntersuchung). Die Wasser führenden Anlagen werden meist ohne spezielle Geräte oder Bauteile entleert. Wichtig ist auf jeden Fall die vollständige Entleerung. Es gilt, das Restwasser nach dem Ablassen zu entfernen, z.B. durch das Ausblasen und Trocknen der Rohre.

Absperrung

Häufig muss die Installation ganzjährig funktionieren. Um frostbedingte Rohrbrüche in geschlossenen Anlagen wie Heizungs- oder Solaranlagen zu verhindern, kann das Medium mit Frostschutzzusätzen versehen werden.

Für Trinkwasserinstallationen ist eine zeitweilige automatische oder manuelle Absperrung der Anlage die alleinige Vorsorgemaßnahme. Mit ihr kann in den Phasen der Nichtnutzung sichergestellt werden, dass die im Schadenfall austretende Wassermenge beschränkt bleibt.
* Absperrventile sind zur Sicherstellung der Funktion in regelmäßigen Abständen zu betätigen (halbjährlich).
* Bei abgesperrten, nicht entleerten Trinkwasserinstallationen ist in den Wintermonaten durch eine ausreichende Beheizung die Frosteinwirkung auszuschließen.

Anmerkung:
In Entwässerungsanlagen ist zu beachten, dass der Schutz des Gebäudes vor eindringendem Abwasser von außen durch eine Absperrung (Rückstausicherung) bereits bei einer fachgerecht ausgeführten Anlage gewährleistet ist. Alle Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen mit einer Hebeanlage abgesichert sein (DIN EN 12056, DIN 1986, Teil 100). Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Rückstausicherungen unzureichend gewartet bzw. überwacht sind. Die Anlagenteile können deshalb häufig ihre Aufgabe nicht mehr zufriedenstellend erfüllen. Thematisiert ist hier daher nicht die technische Ausführung der Anlagen. Vielmehr sind vor allem die organisatorischen Maßnahmen zur Überwachung bzw. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion angesprochen. Für den Bereich von Entwässerungsanlagen gibt es ein umfangreiches Regelwerk, in dem die Anforderungen an Rückstausicherungen und Hebeanlagen beschrieben sind. Sie sollen sicherstellen, dass in die Anlagen von außen kein Wasser eindringen kann (DIN EN 752, Teil 1–7, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, DIN EN 12056, Teil 1–5, Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, DIN EN 1610, Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, DIN 1986-30, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung). Wichtig ist die regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf ihre ordnungsgemäße Funktion. Die Wartung von Hebeanlagen soll ein Fachkundiger (Fachfirma) mindestens einmal jährlich durchführen, bei gewerblichen Betrieben auch häufiger. Rückstauverschlüsse hat der Betreiber gemäß DIN EN 13564-1 einmal monatlich in Augenschein zu nehmen und dabei einmal den Notverschluss zu betätigen. Eine Wartung sollte zwei Mal im Jahr erfolgen. Für die zeitweilige Absperrung von Trinkwasseranlagen oder Teilen davon ist das jeweilige Absperrventil manuell zu bedienen. Außerdem gibt es zwischenzeitlich elektrisch betätigte Ventile mit DVGW Zulassung. Zu unterscheiden sind reine Absperrarmaturen und komplexe Geräte, die zusätzlich über Rückspülfilter, Druckminderer und eine computergesteuerte Wasserdurchflusskontrolle verfügen. Mit beiden Gerätetypen ist die vorübergehende Absperrung per Knopfdruck möglich. Zusätzlich lassen sich beide Gerätetypen auch benutzen, um die Anlagen auf Leckagen zu überwachen und ggf. den Zufluss abzuschalten.

Überwachung

Eine weitere Vorsorgemaßnahme ist die Überwachung der Wasser führenden Anlagen auf Wasseraustritte – visuell oder elektronisch, mit oder ohne Alarmierung übergeordneter Stellen. Durch das schnelle Erkennen von bestimmungswidrigen Wasseraustritten kann die Austrittsmenge begrenzt werden: geringe Austrittsmenge, kleiner Wasserschaden. Nur durch die schnelle Entdeckung ist die Austrittsmenge zu beschränken, wobei „schnell“ ein relativer Begriff ist. Aus einer gebrochenen Feuerlöschleitung können in wenigen Minuten einige Kubikmeter Wasser austreten, aus einem gerissenen Wasserhahnanschluss in derselben Zeit nur einige Liter. Andererseits kann eine undichte Rohrleitung mit einer Leckrate von einigen Tropfen pro Minute über einen Zeitraum von mehreren Monaten auch erhebliche Mengen in ein Gebäude abgeben. Diese unterschiedlichen Fälle sind bei der Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme zu berücksichtigen.

Anmerkung:
Eine Sonderstellung bei der Überwachung hat der Schutz des Gebäudes vor Frosteinwirkung im Winterhalbjahr. Wird das Gebäude beheizt, weil die übrigen Wasser führenden Anlagen nicht entleert sind, und ist es gleichzeitig nicht bewohnt, sind Kontrollen in einem zeitlichen Höchstabstand erforderlich, durch die ausgeschlossen wird, dass Teile der Wasser führenden Anlagen nach Ausfall der Heizung durch Frosteinwirkung geschädigt werden können. Gerade bei älteren Häusern kann der zeitliche Abstand unter Umständen ein Tag sein! Um Wasseraustritte im Gebäude visuell festzustellen, sind die Installationen regelmäßig und umfassend auf bestimmte Merkmale zu kontrollieren. Dazu zählen beispielsweise Wasserpfützen, Rostfahnen an Rohrleitungen und Ausblühungen. Dies ist die einfachste organisatorische Präventionsmaßnahme, die ohne technischen Aufwand durchzuführen ist. Für die elektronische Erkennung von Wasseraustritten im Gebäude eignen sich Wassermelder, unabhängig von der Installation. Die Geräte bestehen i. d. R. aus einer Zentraleinheit, an die feuchteempfindliche Sensoren angeschlossen sind. Die Sensoren werden an geeigneten Stellen angebaut oder ausgelegt. Im Alarmfall erfolgt bei den einfachen Geräten eine akustische Meldung. Komplexere Geräte lösen ggf. weitere Aktionen aus: Sie schließen zum Beispiel ein elektrisches Absperrventil in der Trinkwasserleitung oder leiten den Alarm telefonisch über geeignetes Zusatzgerät weiter. Bei den elektrischen Bauteilen und deren Installation ist das entsprechende Regelwerk zu beachten (VDE). Insbesondere ist sicherzustellen, dass die elektrischen Melde- und Steuerbauteile nicht durch austretendes Wasser im Schadenfall unwirksam werden können – z.B. durch Kurzschluss. Alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Minimierung der Folgen eines Wasserschadens setzen Kenntnisse über den Zustand der Installation und deren Schwachstellen voraus. Nur mit ihnen ist ein individuelles Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Eine einzelne technische Maßnahme reicht nicht aus, um alle Wasser führenden Installationen zu überwachen.

Quelle: Schadenprisma IFS