Überschwemmungsschutz

Gefährdung und Verantwortung

Überschwemmungen sind Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufes und deshalb überall möglich. Sie können erhebliche Schäden anrichten. So hat die Augustflut 2002 allein in Deutschland rund 11,5 Mrd. € gekostet. Die mittleren Schäden an Wohngebäuden betrugen ca. 40.000 €, an Hausrat ca. 15.000 €.
   
Existenzgefährdende Überschwemmungsschäden entstehen jedoch auch nach lokalen Starkregenereignissen abseits der großen Gewässer. Kleine Bäche z. B. entwickeln dann binnen Minuten eine reißende Strömung und hinterlassen ein Bild der Zerstörung.
   
Es wird allgemein erwartet, dass derartige extreme Wetterereignisse zukünftig zunehmen werden.
 
Zur Begrenzung zukünftiger Schäden sind Vorsorgemaßnahmen und ein bewusster Umgang mit der Gefahr Überschwemmung notwendig. Diese Ziele werden auch mit dem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verfolgt. Demnach ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Insbesondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten anzupassen. Des Weiteren fordert der Gesetzgeber, dass in überschwemmungsgefährdeten Gebieten
grundsätzlich nicht gebaut werden sollte.


Quelle: Schadenprisma

Wie stark sind Sie gefährdet?

Informationen zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten an größeren Gewässern liegen bei Gemeinden bzw. zuständigen Wasserbehörden vor. Entsprechende Karten sind in vielen Bundesländern auch über das Internet zugänglich. Teilweise ist diesen Karten sogar die Überschwemmungshöhe zu entnehmen, die bei einem Hochwasser erwartet werden kann. Siehe dazu auch ZÜrs oder unsere Unwetterkarte (siehe Box rechts).
 
Doch auch ohne Kartenmaterial können Sie Hinweise bezüglich Ihrer Überschwemmungsgefährdung
erhalten: Indizien für Überschwemmungsgefährdung sind z. B.:

  • Historische Hochwassermarken oder Erfahrung alteingesessener Anwohner
  • Flur- und Straßennamen, z. B. Mühlengraben oder Seeäcker
  • Lage des Anwesens in einer Mulde oder in der Nähe eines Bachs oder Grabens


Quelle: Schadenprisma

Was können Sie tun?

Rückstausicherung einbauen

Ein Hochwasser kann vielfältige Schäden verursachen. Bei Starkregen und steigenden Wasserständen an Gewässern kommt es oft zu einer Überlastung der Kanalisation, die zu Wassereintritt ins Gebäude unterhalb der Rückstauebene führt. Dem kann erfolgreich durch eine Rückstausicherung (z. B. Rückstauklappe oder Hebeanlage) entgegengewirkt werden. Die Rückstausicherung ist gemäß der örtlichen Entwässerungsatzung erforderlich. Ältere Gebäude müssen oftmals fachgerecht nachgerüstet werden.

Heizöltankanlage sichern

Weitaus problematischer ist es, wenn zum Wasserschaden eine Kontamination durch Heizöl hinzukommt. Heizöl aus nicht ausreichend gesicherten Heizöltankanlagen verursacht zusätzliche Schäden an Gebäuden und Hausrat: Ölgetränkter Putz und Mauerwerk müssen erneuert werden, die Mineralöldämpfe machen Gebäude vorübergehend unbewohnbar, das Trennen und Entsorgen des Wasser-Öl-Gemisches verursacht höhere Kosten und das Heizöl gefährdet Gewässer und landwirtschaftliche Nutzflächen. Zur Verhinderung von Ölaustritt sollen Behälter, Auffangräume und Rohrleitungen für Heizöltankanlagen gegen

  • Aufschwimmen
  • Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstigen Öffnungen,
  • Beschädigung durch Treibgut und Wasserdruck und
  • Überflutung

gesichert werden.

Entsprechende Anforderungen zur Errichtung, zum Betrieb und zu Prüfpflichten sind in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt. Die örtlichen Wasserbehörden können bei Fragen Auskunft geben.

Gebäude abdichten

Bauliche Maßnahmen können den Wassereintritt in Gebäude verhindern. So können Rohrdurchführungen druckwasserdicht ausgeführt werden, Lichtschächte und Kellerfenster dicht verschlossen oder durch erhöhte Stufen bzw. Mauern geschützt sowie Türen und Fenster im Hochwasserfall durch mobile Schutzsysteme, z. B. Dammbalken, verschlossen werden. Ist ab einem bestimmten Wasserstand jedoch die Standsicherheit des Gebäudes durch Auftrieb gefährdet, muss mit sauberem Wasser kontrolliert geflutet oder das Eindringen von Wasser zugelassen werden.

Und außerdem:

  • Für ausreichend dimensionierte Entwässernugsrinnen sorgen
  • Reinigung von Bodenrinnen und Abläufen im Herbst und Frühjahr sicherstellen
  • Wertgegenstände oberhalb des Bodenniveaus lagern


Quelle: Schadenprisma

Angepasste Nutzung und Ausstattung

Insbesondere Keller, aber auch Garagen, Außenanlagen und untere Geschosse sind am stärksten überschwemmungsgefährdet.

Schäden können durch angepasste Nutzung vermindert werden.

Verzichten Sie auf:

  • Hochwertige Nutzung im Keller (Büro, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Partyraum, Sauna etc.)
  • Aufstellung hochwertiger Elektrogeräte, z. B. Waschmaschine, Trockner, Kühltruhen
  • Lagerung wassergefährdender Stoffe (Lacke, Lösemittel etc.)

Auch eine angepasste Ausstattung kann zur Schadenminderung beitragen, z. B. durch die

  • Wahl wasserbeständiger Baumaterialien (z. B. Fliesen anstelle von Holzfußboden)
  • Installation elektrischer Versorgungseinrichtungen und Heizungsanlagen in höheren Stockwerken
  • Aufstellung leicht transportierbarer Möbel (keine Einbauschränke) und Geräte
     

Quelle: Schadenprisma

Vorbereiten auf den und Verhalten im Notfall

Eine aktive Vorbereitung auf den Notfall kann helfen, die an größeren Gewässern vorhandene Vorwarnzeit von oftmals mehreren Stunden effizient für Maßnahmen der Schadenminderung zu nutzen. Dazu gehören das   Aufstellen und die regelmäßige Aktualisierung eines persönlichen Notfallplanes. Dieser sollte die wichtigsten regionalen Informationsquellen zum Hochwasser, z. B. Hochwassernachrichtendienste, Rundfunk und Fernsehen, Internet, SMS, nützliche Telefonnummern sowie durchzuführende Maßnahmen enthalten, wie:

  • Alarmieren und Evakuieren gefährdeter Personen
  • Sicherung von Dokumenten, z. B. Versicherungsunterlagen und Wertgegenstände
  • Schutzmaßnahmen am Gebäude und an Außenanlagen, z. B. Aufstellen mobiler Hochwasserschutzsysteme und Reinigung von Ablauföffnungen
  • Sicherung von Fahrzeugen
  • Sicherungs- und Räumungsarbeiten im Gebäude, z. B. Sicherung hochwertiger mobiler Einrichtungen

Zur Vorbereitung auf den Notfall gehört auch das Vorhalten netzunabhängiger Geräte zur Kommunikation (batteriebetriebenes Radio, Mobiltelefon) sowie täglicher Bedarfsgegenstände (Notbeleuchtung, Campingkocher, Lebensmittel, Medikamente etc.). Denken Sie auch an eine Vertretung bei Abwesenheit und an einen möglichen Deichbruch, der bisher viele Menschen stets völlig unvorbereitet getroffen hat.

Massnahmen nach dem Hochwasser

  • Die erreichten Wasserstände sollten markiert und die Schäden dokumentiert werden.
  • Der festgestellte Schaden ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen und zugleich die voraussichtliche Schadenhöhe mitzuteilen.
  • Der Schaden ist durch Maßnahmen wie Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung desGebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich zu halten.
  • Schäden am Gebäude sollten in Abstimmung mit dem Versicherer von Fachfirmen beseitigt werden.
  • Der persönliche Notfallplan ist ggf. zu überarbeiten und die Vorsorge weiter zu verbessern.


Quelle: Schadenprisma